Hundehalterschule Akoulino 

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AGB's 

Hundehalterschule Akoulino 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hundehalterschule Akoulino 

1 GRUNDLAGE & GELTUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Ausbildung und Erziehung von Hunden und deren Halter/Führer, Dienstleistungen im Bereich therapeutische Massnahmen, Durchführung und Organisation von Seminaren im Bereich Hundeausbildung sowie Durchführung und Organisation von Vorträgen, Kursen, Seminaren und Events, von Chamnan Dy (nachfolgend Hundehalterschule Akoulino oder HHSA) sowie den Hilfspersonen von HHSA an den Teilnehmer/Kunden.

Andere Allgemeine Vertragsbedingungen, auf die der Teilnehmer/Kunde in Erklärungen, namentlich in Aufträgen und Angeboten, hinweist, sind nur dann gültig, wenn HHSA diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Sie gelten in diesem Fall nur für das jeweilige Einzelgeschäft.

 

2 ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Angebote der HHSA werden im Internet (www.hundehalterschule-akoulino.ch) ausgeschrieben. Anmeldungen werden online, mündlich oder telefonisch akzeptiert.

a) HHSA Teilnehmer/Kunden erhalten die für die Bezahlung notwendigen Angaben in der Anmeldebestätigung (Transaktionsgebühren gehen zu Lasten vom Teilnehmer/Kunden). Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.

b) Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer/Kunde per WhatsApp oder E-Mail eine Anmeldebestätigung.

c) Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich mit einer Kommunikation per WhatsApp oder E-Mail einverstanden.

d) Die Anmeldung gilt - sofern nicht anders angegeben - für je ein Team bestehend aus einem Teilnehmer/Kunden und einem Hund. Die Teilnahme von weiteren Begleitpersonen oder weiteren Hunden ist nur mit Zustimmung von HHSA zulässig und ist bei der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, unter Mitteilung von Name und Adresse der Begleitperson anzuzeigen. Der Teilnehmer/Kunde muss bei Anmeldung volljährig sein.

e) Die Leistung von HHSA umfasst eine Ausbildung gemäss der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Internetseite von HHSA. Anreise, Unterkunft, Verpflegung oder sonstige Leistungen sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich in der Angebotsbeschreibung aufgeführt.

 

3 ZAHLUNG DER TEILNAHMEGEBÜHREN

Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühren fällig. Die Zahlung erfolgt sofort und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto. In Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung von HHSA kann die Bezahlung zu einem anderen, festgelegten Termin erfolgen.

 

4 TEILNEHMER

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, es sei denn eine andere Reihenfolge begünstigt die Harmonie in der Gruppe der Teilnehmer/Kunden. HHSA behält sich das Recht vor, Vorträge, Kurse, Seminare, Workshops und Trainingsgruppen-Termine oder andere Leistungen zu stornieren bzw. zu verschieben. Die Teilnehmerzahl an allen Veranstaltungen von HHSA ist beschränkt.

 

5 LEISTUNGSSTÄRKE, EINTEILUNG, KURS- UND TRAININGSGRUPPEN

a) Allgemein

Die Beurteilung der Leistungsstärke der Seminar-, Workshop-, Kurs- und Trainingsgruppenteilnehmer obliegt den Instruktoren/Referenten von HHSA. 

b) Zulassung Kurse & Seminare

Über die Zulassung und Einteilung zu Veranstaltungen in höheren Leistungsklassen entscheiden die Instruktoren von HHSA. Teilnehmer/Kunden, die nicht bei HHSA trainieren, müssen einen Nachweis Ihrer Leistungsstärke erbringen. Im Zweifelsfall behält sich HHSA vor, dass externe Teilnehmer/Kunden zur Feststellung ihrer Leistungsstärke eine kostenpflichtige Trainingseinheit absolvieren müssen.

c) Kurs-, Trainingsgruppen

Die Kurs- und Trainingsgruppen von HHSA sind in unterschiedlichen Leistungsstärken organisiert, deren Einteilung den Instruktoren von HHSA überlassen bleibt. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers/Kunden, in einer bestimmten Leistungsgruppe teilzunehmen. Teams, die nicht bei HHSA an einem Einsteiger-/Anfängerkurs teilnehmen, haben mindestens ein kostenpflichtiges Test-Training zur Feststellung der Leistungsklasse zu absolvieren.

 

6 GESUNDHEIT DER HUNDE / IMPFSCHUTZ

Es dürfen nur gesunde Hunde am Training teilnehmen. Die Teilnehmer/Kunden versichern, dass deren Hunde frei von ansteckenden Krankheiten sind und über den vollen Impfschutz (inkl. Tollwut) verfügen. Über die Läufigkeit von Hündinnen und nicht kastrierten Rüden ist die Kursleitung vor der Veranstaltung zu informieren. In diesem Fall entscheiden HHSA bzw. der Instruktor über eine weitere Teilnahme des Hundes. Erkrankt ein Hund kurz vor oder während einer Veranstaltung akut, ist unverzüglich mit HHSA oder dem Instruktor Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen, um eine Ansteckung anderer Hunde zu vermeiden.

 

7 HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Die Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Versicherungen (insbesondere die Unfall- und Haftpflichtversicherung) sind vom Teilnehmer/Kunden abzuschliessen.  HHSA darf vom Teilnehmer/Kunden den Nachweis der Versicherungspolicen verlangen.

Der Teilnehmer/Kunde haftet für alle von ihm, seinem Hund sowie seinen Begleitpersonen verursachten Schäden. Jede Haftung der HHSA wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Des Weiteren wird jede Haftung für die von HHSA eingesetzten Hilfspersonen (inkl. Trainer, Instruktoren, Referenten etc.) soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Der Teilnehmer/Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Instruktors/Referenten handelt.

Um unvorhergesehene Vorkommnisse finanziell abzudecken, empfiehlt sich ggf. der Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

 

8 KUPIERTE HUNDE / TIERSCHUTZ

Kupierte Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn der Teilnehmer/Kunde kann die medizinische Indikation dafür nachweisen.

Alle Teilnehmer/Kunden verpflichten sich, Ihre Hunde tierschutzgerecht zu behandeln und zu betreuen. Bei Widerhandlungen kann HHSA den Teilnehmer/Kunden nach eigenem Ermessen von Veranstaltungen ausschliessen.

 

9 ANWEISUNGEN VON HHSA WÄHREND DEN VERANSTALTUNGEN

Vor, während und nach den Veranstaltungen sind Teilnehmer/Kunden verpflichtet, die Weisungen von HHSA zu befolgen. Dies gilt insbesondere für Anweisungen im Zusammenhang mit Rauchen, dem Anleinen der Hunde und dem Aufsammeln von Hundekot.

 

10 AUSRÜSTUNG

Bei den Veranstaltungen und Kursen ist festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung zu tragen. Leine, Geschirr und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer/Kunden zu überprüfen.

 

11 DAUER DER EINZELNEN VERANSTALTUNGEN UND VERSÄUMNIS

Die Dauer der Privat- oder Gruppenstunden wird grundsätzlich auf 60 Min. festgelegt. Im Übrigen bestimmt HHSA bzw. der Instruktor die Dauer der einzelnen Veranstaltungen. Diese ist abhängig von der Teilnehmerzahl, der physischen und psychischen Verfassung der Hunde und des allgemeinen Fortschritts der Teilnehmer.

Die grundsätzliche Dauer der Seminare ist in der Ausschreibung ersichtlich.

HHSA ist berechtigt die die Dauer einer Veranstaltung zu kürzen, insbesondere wenn die physische sowie psychische Verfassung des Hundes eine Weiterführung des Unterrichts nicht erlaubt. Der Instruktor/Referent kann zum Wohl des Hundes weitere Übungseinheiten untersagen und eine Ruhepause verordnen.

Verspätungen eines Teilnehmers/Kunden gehen zu dessen Lasten. Der Teilnehmer/Kunde hat keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden oder Verminderung der Teilnahmegebühr.

 

12.1 RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES TEILNEHMERS/KUNDEN für Seminare

a) Der Teilnehmer/Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung per Einschreiben gegenüber HHSA vom Vertrag zurücktreten. Durch Fernbleiben ohne schriftliche Abmeldung werden die vollen Kosten der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

b) Für einen Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung gemäss Abs. a) werden folgende Stornokosten, abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei HHSA fällig:

· bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Teilnahmegebühr

· bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmegebühr

· bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40% der Teilnahmegebühr

· bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Teilnahmegebühr

· weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: volle Teilnahmegebühr ist zu zahlen, es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

 Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 100.00 an.

Falls eine Veranstaltung vom Teilnehmer/Kunden vorzeitig beendet wird, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung.

c) Erkrankt ein Teilnehmer oder sein Hund vor der Veranstaltung, so dass eine Teilnahme nicht möglich ist und legt er darüber eine ärztliche bzw. tierärztliche Bescheinigung vor, so wird er automatisch für den nächstmöglichen, gleichwertigen Kurs angemeldet. Alternativ kann der Teilnehmer/Kunde durch Erbringen eines Ersatzteilnehmers vom Vertrag zurücktreten. Die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe abzgl. einer Bearbeitungsgebühr nach Abs. b) zurückerstattet.

d) online Beratung für Assistenzhundehalterauszubildende 

Jeder Anruf wird im 15 Min. Takt abgerechnet. 

Grundgebühr bei Eingang Anruf CHF 25.00, inkl. 15 Min. Beratung. Anschl. Aufpreis von CHF 25.00 im 15 Min. Takt.

Die Zeitfenster für eine Beratung müssen mind. 24 Stunden vorher schriftlich angemeldet werden.

Angemeldete Beratungen die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einer Pauschale von CHF 100.00 verrechnet.

 

12.2 RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES TEILNEHMERS/KUNDEN für Privatstunden und Assistenzhundehalterausbildung.

a) Rücktrittsentschädigung

Hat der Teilnehmer/Kunde z.B. durch den Abschluss eines Abos einen günstigeren Lektionspreis erhalten, als der übliche Einzelstundenpreis, so kann HHSA eine angemessene Rücktrittsentschädigung verlangen. 

Bei vorzeitigem Rücktritt vom aktuell laufenden Abo werden die geleisteten Stunden des laufenden Abos zum doppelten Tarif verrechnet. 

b) Umtriebsentschädigung

HHSA ist berechtigt bei Rücktritt zusätzlich eine Umtriebsentschädigung z.B. für die Reservation des Ausbildungsplatzes, Terminreservationen, Ausbildungsplanung, oder andere entstandene Organisationskosten zu erheben. Auf Grund der Individualität einer Assistenzhunde-Ausbildung ist die Abwendung einer solchen Rücktrittsgebühr durch das Erbringen eines Ersatzteilnehmers ausgeschlossen. Die Umtriebsentschädigung umfasst in der Regel den Umfang von 3 Einzeltrainingseinheiten.

c) Kündigung zur Unzeit

Eine Vertragsauflösung zur "Unzeit" kann zur Folge haben, dass der kündigende zu Schadenersatz gem. Art. 404 Abs. 2 OR verpflichtet ist.

Zusätzlich erfolgt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00. Im Weiteren werden drei Stundenansätze als Entschädigung für bereits eingeplante Lektionen verrechnet.

 

13 RÜCKTRITT VOM VERTRAG / ÄNDERUNG DER VERANSTALTUNG SEITENS HHSA

a) HHSA hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Teilnehmer/Kunde sich vertragswidrig und/oder tierschutzwidrig verhält, Dritte und/oder Hunde gefährdet, und/oder kein ausreichender Versicherungs- oder Impfschutz besteht.

b) Die Veranstaltungen finden in der Regel bei jedem Wetter statt.

c) Im Falle von höherer Gewalt wird die Veranstaltung auf einen späteren Termin verschoben. Ein Anspruch gegenüber HHSA auf entstandene Unkosten besteht nicht.

d) Sollte sich der Treffpunkt am Veranstaltungsort oder die Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns ändern, wird HHSA dies dem Teilnehmer/Kunden rechtzeitig mitteilen.

e) HHSA hat das Recht, die Veranstaltung zu verschieben oder vollständig abzusagen, für den Fall dass:

· nicht genügend Anmeldungen vorliegen, wobei dem Teilnehmer/Kunde dies bis spätestens 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist, oder

· wenn der Instruktor zum Veranstaltungstermin erkrankt oder anderweitig verhindert ist.

HHSA wird sich in diesen Fällen um einen Nachholtermin oder einen anderen Instruktor bemühen. Wird die Veranstaltung trotz zu geringer Teilnehmer/Kundezahl durchgeführt, behält sich HHSA vor, die Veranstaltungsdauer angemessen zu kürzen.

f) Etwaige Stornokosten Dritter, die dem Teilnehmer/Kunden durch einen eventuellen Rücktritt oder eine Verschiebung des Termins entstehen (z.B. für bereits verauslagte Kosten wie Hotel, Flug etc.) werden von HHSA grundsätzlich nicht ersetzt.

 

14 AUSSCHLUSS EINER ERFOLGSGARANTIE

HHSA übernimmt keine Erfolgsgarantie der im Rahmen der Veranstaltung vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer/Kunden und dessen Hund abhängig ist.

 

15 URHEBERRECHT

Das Urheberrecht an von HHSA erstellten Veranstaltungsunterlagen, Videos, Bildern, Texten etc. verbleibt bei HHSA . Materialien jeglicher Form, die während der Veranstaltung von HHSA zur Verfügung gestellt werden, dürfen - auch auszugsweise und in bearbeiteter Form - nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von HHSA vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Ton- oder Videomitschnitte von Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung von HHSA zulässig.

 

16 DATENSCHUTZ

Beim Umgang mit Daten hält sich HHSA an die geltende Schweizer Gesetzgebung. HHSA erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Leistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Teilnehmer/Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlichen personenbezogenen Daten von HHSA informiert worden. Der Teilnehmer/Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten wie Name und Kontaktdaten auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für die anderen Teilnehmer einsehbar angezeigt werden dürfen. Er kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

17 WEITERE BESTIMMUNGEN

 Die Verträge (einschliesslich dieser AGB) ersetzen jeweils alle früheren Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen, Verhandlungen oder Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand der jeweiligen Verträge, es sei denn, es wird in den jeweiligen Verträgen ausdrücklich auf diese verwiesen. Dies gilt auch für Vorträge, Kurse, Seminare, Events oder sonstige Angebote.

Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien, eines oder mehrere Verträge und aller Einzelverträge wird ausschliesslich Birr AG vereinbart. HHSA darf den Teilnehmer/Kunden jedoch auch an dessen Sitz/Wohnsitz belangen. Anwendbares Recht ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

  

Birr, 1.6.2020

angepasst am 19.1.2023

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